Quellen und Methode
Jede Angabe auf einer Gewerbeseite stammt aus dem Text der Handwerksordnung auf gesetze-im-internet.de. Quelle und Abrufdatum stehen bei jeder Seite.
Woher die Angaben sind
- Gewerbe, Anlage und Nummer: Anlage A (zulassungspflichtige Handwerke) und Anlage B (Abschnitt 1: zulassungsfreie Handwerke, Abschnitt 2: handwerksähnliche Gewerbe), abgerufen am 5.11.2026.
- Folgen: § 1 und § 7 (Handwerksrolle, Meisterprüfung) für Anlage A, § 18 und § 19 (Anzeige, Verzeichnis) für Anlage B.
Methode
Die Liste der Gewerbe wird per Programm aus den Anlagen gelesen, nicht von Hand abgeschrieben. Es sind alle Gewerbe der Anlage A und eine Auswahl häufig gesuchter Gewerbe der Anlage B. Gewerbe, die in der Anlage als "entfällt" oder "weggefallen" stehen, haben keine Seite.
Was wir nicht beschreiben
Ausnahmen und Sonderwege der Handwerksordnung beschreiben wir nicht. Ob für Ihre Tätigkeit eine Eintragung nötig ist, entscheidet die zuständige Handwerkskammer. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.